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Neue Vielfalt beiSeltenen Erden

NPVon Noel C. Pick, Senior Portfolio Manager bei HRK LUNIS
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Seltene Erden sind wie Mehl: Es ist im Überfluss da, aber ohne die passende Bäckerei gibt es trotzdem kein Brot. Das größte Missverständnis über diese begehrten Rohstoffe steckt daher bereits in ihrem Namen. Sie sind keineswegs rar. Sie liegen praktisch überall auf der Welt verstreut. Der Flaschenhals liegt in der Verarbeitung. Solange eine einziges Land, in diesem Fall China, fast alle „Bäckereien“ der Welt kontrolliert, sind Rohstoffe wie Neodym, Praseodym oder Cer eben doch häufig schwer zu erhalten.

Seltene Erden sind das unsichtbare Fundament fast aller Zukunftstechnologien. Ohne sie bewegen sich weder E-Autos noch Windkraftanlagen, ohne sie funktionieren keine Roboter und keine KI-Systeme. Das eigentliche Problem liegt jedoch nicht in der geologischen Verfügbarkeit, sondern in der extremen geopolitischen Konzentration. China kontrolliert 60 Prozent der weltweiten Förderung und 90 Prozent der Raffination. Besonders für Europa ist dies ein großes Problem. Die EU bezieht sämtliche schweren Seltenen Erden, 85 Prozent der leichten Seltenen Erden und 98 Prozent der aus Seltenen Erden gefertigten Magneten, die für moderne Hochleistungstechnologien enorm wichtig sind, direkt aus China.

Dass diese Dominanz nicht vom Himmel gefallen ist, gehört zur unbequemen Wahrheit dieses Marktes. Sie ist das Resultat jahrzehntelanger wirtschaftlicher und politischer Fehlentscheidungen im Westen. Während Peking die strategische Bedeutung dieser Wertschöpfungsketten frühzeitig erkannte und systematisch ausbaute, wurden in vielen westlichen Staaten Umweltkosten, Investitionsrisiken und industriepolitische Konsequenzen unterschätzt. Die Quittung ist eine Verwundbarkeit, die inzwischen fast alle Schlüsselindustrien lähmen kann. Chinas Exportkontrollen haben diese Abhängigkeit schmerzhaft verdeutlicht. Seit Ende 2023 verbietet China den Export von Know-how und Spezialmaschinen zur Gewinnung, Trennung und Raffination von Seltenen Erden. Der Westen soll die Rohstoffe zwar noch kaufen können, aber nicht lernen, wie man sie selbst verarbeitet. 2025 wurden fast alle wichtigen Seltenen Erden mit strengen Ausfuhrlizenzen belegt. Das Europäische Parlament warnt inzwischen eindringlich davor, dass die Lieferketten in der Digitalindustrie, der Energiewende und der Verteidigungstechnologie unmittelbar belastet werden.

Chance in der Schwäche

Die gute Nachricht lautet allerdings: Abhängigkeiten dieser Größenordnung sind kein Schicksal. Zwei klare Auswege zeichnen sich ab. Erstens versuchen Staaten und Unternehmen mit Hochdruck, neue Förder- und Verarbeitungsstrukturen in den eigenen Regionen oder politisch verlässlichen Partnerstaaten („Friendshoring“) aufzubauen. Zweitens arbeitet die Forschung fieberhaft an Technologien, die den Einsatz Seltener Erden reduzieren oder komplett überflüssig machen. Insofern könnte aus einer strategischen Schwäche eine neue industrielle Stärke erwachsen. Oder anders ausgedrückt: Die Antwort auf Chinas Marktmacht sollte nicht in Resignation bestehen, sondern im entschlossenen Aufbau belastbarer Alternativen.

Ein Blick nach Japan beweist, dass diese Diversifizierung gelingen kann. Seit 2010 hat Tokio seine Bezugsquellen konsequent verbreitert, strategische Lagerbestände aufgebaut, Recyclingkapazitäten hochgefahren und gezielt in alternative Förderprojekte, allen voran in Australien, investiert. Inzwischen ist Japans Abhängigkeit von chinesischen Seltenen Erden von einst über 90 auf unter 60 Prozent gesunken. Das bedeutet zwar noch keine vollständige Autarkie, ist aber eine Blaupause dafür, wie politische Konsequenz und eine langfristig angelegte Industriepolitik reale Wirkung entfalten kann.

Auch in Europa und Deutschland bewegt sich mittlerweile deutlich mehr, als noch vor wenigen Jahren denkbar gewesen wäre. Im Oberrheingraben treibt Vulcan Energy gemeinsam mit Partnern den Aufbau einer eigenständigen europäischen Lithiumproduktion voran. Das Projekt ist vollständig ausfinanziert, wird von starken öffentlichen sowie privaten Akteuren getragen und soll nach aktuellem Stand 2028 in die kommerzielle Produktion gehen.

Parallel dazu läuft ein zweiter, mindestens ebenso spannender Wettlauf: der um die technologische Substitution. Gerade in der Elektromobilität zeigt sich die westliche Innovationskraft. So setzt BMW bei seiner Neuen Klasse auf elektrisch erregte Synchronmaschinen. Bei diesen Motoren wird das notwendige Magnetfeld nicht durch Permanentmagnete aus Seltenen Erden, sondern durch elektrische Erregung erzeugt – was die Abhängigkeit von kritischen Importen spürbar gegen null senkt. Zeitgleich arbeitet in Europa das Konsortium PASSENGER, ein Zusammenschluss aus 20 Partnern aus Industrie und Forschung, an Seltene-Erden-freien Permanentmagneten für die E-Mobilität und weitere Industriezweige. Die Botschaft hinter diesen Initiativen ist unmissverständlich: Wer alternative Motorenkonzepte, neuartige Materialien und innovative Magnetlösungen entwickelt, bricht die alten Spielregeln eines bislang von China diktierten Marktes auf.

Neue Ansätze

Auch außerhalb Europas entstehen in rasantem Tempo neue Ansätze. Das australische Bergbau- und Rohstoffunternehmen Lynas hat in Malaysia mit der Produktion von Dysprosiumoxid begonnen und ist damit nach eigenen Angaben der einzige kommerzielle Hersteller separierter schwerer Seltenerdprodukte außerhalb Chinas. Auch der Chemiekonzern Solvay baut in La Rochelle seine Kapazitäten für die Trennung und Verarbeitung massiv aus. Ab Ende dieses Jahres sollen dort Dysprosium und Terbium im industriellen Maßstab separiert werden können. In den USA wiederum beschleunigt eine staatlich gestützte Industriepolitik den Aufbau einer heimischen Produktion und Magnetfertigung massiv voran.

Noch bilden all diese Projekte kein vollständiges Gegengewicht zur chinesischen Vormachtstellung, aber sie markieren den unumkehrbaren Übergang von der bloßen Erkenntnis zur realen Umsetzung. Die erdrückende Abhängigkeit von China bei den Seltenen Erden ist kein unabänderliches Naturgesetz. Sie ist das direkte Resultat historischer politischer und wirtschaftlicher Entscheidungen – und lässt sich folglich durch neue, kluge Entscheidungen auch wieder verändern. Der Weg dorthin wird weder billig noch schnell und mit Sicherheit nicht konfliktfrei verlaufen. Neue Minen, moderne Raffinerien und bahnbrechende Technologien fordern viel Kapital, Zeit und politische Entschlossenheit. Dennoch bietet die aktuelle Problematik auch eine historische Chance.

Für Anlegerinnen und Anleger, aber auch für Unternehmen mit langfristigem Planungshorizont, erstreckt sich hier ein völlig neues, strategisches Investitionsfeld. Entscheidend für den Anlageerfolg ist dabei weniger die kurzfristige Kursfantasie, sondern die fundamentale Frage, wer technologisch, regulatorisch und finanziell am besten aufgestellt ist, um eine tragende Säule dieser neuen, westlichen Rohstoffarchitektur zu werden.

(Foto: Atypeek Dgn/pexels)#Denkfabrik

Steuern 2026: Was sich jetzt für Ihr Vermögen ändert

2026 ist ein Jahr, in dem in verschiedenen Bereichen spürbare steuerliche Weichenstellungen erfolgen. Es gibt neue Meldepflichten für Kryptowerte, verbesserte Abschreibungen im Immobilien- und Unternehmensbereich, einen steuerfreien Hinzuverdienst in der Aktivrente – und eine Debatte zur Erbschaftsteuer, die äußerst kontrovers geführt wird. Doch was bedeuten die neuen Regeln für die Strukturierung eines Vermögens? Im folgenden Beitrag ordnen wir die wichtigsten Aspekte ein, zeigen Handlungsfenster und Risiken – kompakt, mit konkreten Beispielen und ohne Alarmismus.

Krypto-Regulierung: Transparenz wird Standard

Das laufende Jahr ist ein Jahr der steuerlichen Fokussierung. Mit der Richtlinie DAC8 setzt die EU den Schlusspunkt unter die intransparente Behandlung von Kryptoerträgen. Seit dem 1. Januar 2026 gelten verbindliche Meldepflichten. Deutschland hat dafür das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz eingeführt, das Dienstleister wie Börsen, Broker und Verwahrer verpflichtet, sämtliche relevanten Kundendaten und Transaktionsinformationen zu erfassen und an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Der erste Meldezeitraum ist 2026, die Erstmeldungen erfolgen 2027. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro pro Fall.
Ergänzt wird diese steuerliche Transparenz durch MiCA, den aufsichtsrechtlichen Rahmen der EU, dessen Regelungen bereits seit 2024 beziehungsweise 2025 vollständig gelten. MiCA selbst regelt zwar nicht die Besteuerung, sorgt aber dafür, dass Anbieter strenge Zulassungs- und Informationspflichten erfüllen müssen. Praktisch bedeutet dies für Anlegerinnen und Anleger, dass künftig eine erweiterte Selbstauskunft gegenüber Anbietern notwendig wird, unter anderem durch die Angabe der steuerlichen Ansässigkeit und der Steuer-ID. Wer nicht mitwirkt, muss mit Einschränkungen beim Kontozugang rechnen.
Bereits heute empfiehlt es sich daher, Belege und Transaktionshistorien vollständig vorzuhalten, insbesondere für sämtliche Ein- und Auszahlungen, bei Wallet-Transfers oder Krypto-zu-Krypto-Tauschgeschäften. Auch die Entscheidung für einen Anbieter sollte künftig stärker darauf beruhen, ob dieser über eine MiCA-Lizenz verfügt und DAC8-konforme Prozesse nachweisen kann.

Immobilien & Unternehmen: Abschreibung gezielt nutzen

Parallel zu den neuen Transparenzpflichten im Kryptobereich setzt der Gesetzgeber im Immobilien- und Unternehmenssektor auf gezielte Investitionsanreize. Für Wohngebäude, die seit dem 1. Januar 2023 fertiggestellt wurden und zu Wohnzwecken vermietet sind, gilt dauerhaft eine lineare Abschreibung von 3 % jährlich. Zusätzlich gibt es zwei degressive Abschreibungsfenster: Zum einen können Wohnungsneubauten mit Baubeginn zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 jährlich mit 5 % degressiv abgeschrieben werden. Zum anderen gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter im Betrieb bei Anschaffungen zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 wieder eine degressive Abschreibung von bis zu 30 %, höchstens dem Dreifachen der linearen AfA. Diese Regelung wirkt als gezielter Liquiditätsbooster, der Anschaffungen in diesem Zeitraum steuerlich attraktiver macht.
Auch die privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG bleiben ein zentrales Thema. Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien sind steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre liegen. Die Rechtsprechung hat hierbei präzisiert, dass beispielsweise die Überlassung an einen früheren Lebenspartner keine Eigennutzung begründet und dass der Verkauf eines zuvor abgetrennten unbebauten Gartenteils nicht begünstigt ist. Umgekehrt kann eine zeitweilige Eigennutzung ausreichen, wenn sie sich über drei zusammenhängende Kalenderjahre erstreckt und das mittlere Jahr vollständig umfasst. Maßgeblich für die Zehnjahresfrist ist stets der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

Aktivrente: Arbeiten im Ruhestand

Mit der Einführung der Aktivrente zum 1. Januar 2026 verändert sich die finanzielle Gestaltung des Übergangs in den Ruhestand. Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, kann bis zu 2000 Euro monatlich, also vierundzwanzigtausend Euro jährlich, steuerfrei hinzuverdienen. Ausgenommen sind Selbstständige, Minijobs und Beamte. Die Steuerfreiheit betrifft ausschließlich den Arbeitslohn aus der aktuellen Beschäftigung, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an. Die Steuerbefreiung greift nicht unter Progressionsvorbehalt.
In der Praxis berücksichtigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Freibetrag bereits im Lohnsteuerabzug. Achtung bei mehreren Jobs: In diesem Fall ist eine Erklärung nötig, dass der Freibetrag nicht doppelt genutzt wird. Der Rentenbezug selbst bleibt von der Aktivrente unberührt. Sie stellt also keine eigene Rentenart dar, sondern vielmehr einen steuerlichen Bonus für Menschen, die länger arbeiten möchten.

Ausblick Erbschaftsteuer: Was politisch auf dem Tisch liegt

Während all diese Regelungen bereits feststehen oder unmittelbar umgesetzt werden, bleibt die Erbschaftsteuer politisch umkämpft. Die SPD hat im Januar ein Modell vorgeschlagen, das unter anderem einen einheitlichen Lebensfreibetrag von 900.000 Euro innerhalb der Familie und 100.000 Euro für Dritte vorsieht – anstelle der heutigen turnusmäßigen Freibeträge. Für Betriebsvermögen ist ein Unternehmensfreibetrag von fünf Millionen Euro plus Stundung vorgesehen. Die Steuersätze wurden bewusst offengelassen. Die Vorschläge treffen auf deutlichen Widerspruch beim Koalitionspartner CDU und auch in der Wissenschaft. Zudem steht noch eine zeitnah erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus, die eine Neuregelung des Erbschaftsteuerrechts auslösen könnte. Erbrechts- und Steuerexperten sind sich allerdings einig. So günstig wie derzeit werden die Regelungen für Vermögende, Unternehmer und möglicherweise auch Immobilienbesitzer voraussichtlich nicht bleiben. Für manche kann es daher sinnvoll sein, die aktuelle Rechtslage noch zeitnah zu nutzen, um einer mutmaßlich höheren Besteuerung zuvorzukommen.

Auswirkungen in der Praxis

Wie sich die neuen Regeln in der Praxis auswirken, zeigen unterschiedliche Szenarien.

• Ein Family Office mit Kryptoallokation seit 2019 wird im Jahr 2026 seine Transaktionsdokumentation konsolidieren und sie mit den Meldedaten der Börsen abgleichen müssen. Zugleich gewinnt die Auswahl eines MiCA-lizenzierten Dienstleisters an Bedeutung.

• Eine Unternehmerfamilie, die ihren Maschinenpark erneuern will, kann ab dem dritten Quartal 2025 die degressive Abschreibung von bis zu 30 Prozent nutzen und dadurch Liquidität in den ersten Jahren freisetzen.

• Eine gemeinnützige Stiftung, die zwischen 2024 und 2028 Wohnraum schafft, profitiert sowohl von der linearen Dreiprozentabschreibung als auch von der degressiven Fünfprozentregelung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.

• Eine Privatperson, die nach neuneinhalb Jahren eine vermietete Eigentumswohnung verkaufen möchte, sollte den Notartermin ins elfte Jahr verlegen oder alternativ eine Eigennutzung im Veräußerungsjahr und den beiden Vorjahren nachweisen.

• Eine angestellte Geschäftsführerin, die über das Alter von 67 Jahren hinaus arbeiten möchte, benötigt ab dem Folgemonat nach der Regelaltersgrenze einen neuen Arbeitsvertrag, um die Aktivrente steuerlich korrekt umzusetzen. Der steuerfreie Betrag von 2000 Euro monatlich ist dabei ebenso zu berücksichtigen wie die weiter anfallenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.

Was heißt das für Sie? – Ihre Checkliste für 2026

2026 belohnt saubere Daten und gutes Timing. Um steuerliche Vorteile optimal zu nutzen und rechtlich abgesichert zu sein, sollten Sie folgende fünf Punkte priorisieren:

• Krypto-Compliance sicherstellen
Bringen Sie Ihre Krypto-Daten auf Stand, insbesondere bzgl. lückenloser Transaktions- sowie Bestandsnachweise. Überprüfen Sie Ihren Anbieter, ob dieser über eine MiCA-Lizenz verfügt und DAC8-konforme Prozesse nachweisen kann.

• Investitionen gezielt takten
Nutzen Sie die steuerlichen Zeitfenster für Abschreibungen (AfA), um Ihre Liquidität zu optimieren. Prüfen Sie bei Wohnungsneubau die Inanspruchnahme der 5 % degressiven AfA, bei beweglichen Wirtschaftsgütern von bis zu 30 %.
• Immobilienverkäufe rechtssicher planen

Vermeiden Sie unnötige Steuerlasten bei Immobilienveräußerungen durch präzises Timing. Achten Sie strikt auf die 10-Jahres-Haltefrist (Datum der Notarverträge zählt). Halten Sie bei steuerfreien Verkäufen vor Ablauf der zehn Jahre alle erforderlichen Nachweise zur Eigennutzung bereit.

• Aktivrente steuerlich optimieren
Wenn Sie trotz Rentenbezug weiterarbeiten, sollten Sie die Rahmenbedingungen der Aktivrente voll ausschöpfen. Passen Sie Arbeitsvertrag und Lohnabrechnung an. Planen Sie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (KV/PV) ein, um die tatsächliche Nettorendite Ihrer Arbeit zu kennen.

• Nachfolge 2026: Handlungsfenster nutzen
Angesichts konkreter Reformvorschläge und eines möglichen Urteils des Bundesverfassungsgerichts empfiehlt es sich, die Nachfolgeplanung zeitnah auf Basis der aktuellen Rechtslage umzusetzen und parallel reformfeste Alternativszenarien zu hinterlegen. So sichern Sie heute verfügbare Vorteile und bleiben bei Änderungen handlungsfähig.

Quellen (Auszug, Stand: Jan 2026)
• Bundesministerium der Finanzen: EStH/§23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte (Gesetze-im-Internet, esth.bundesfinanzministerium.de / gesetze-im-internet.de)
• BaFin: Europäische MiCA-Verordnung – Regel-Fundament für Kryptowerte (bafin.de)
• EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA)
• EY/KPMG Steuernachrichten zu DAC8 und Krypto-Steuertransparenzgesetz (ey.com / kpmg.com)
• BMWSB: Degressive AfA – 5 Prozent, 6 Jahre! (bmwsb.bund.de)
• Rechnungswesen-Info/EY: Degressive AfA bis 30 % für bewegliche Wirtschaftsgüter (2025–2027)
• Bundesregierung: Aktivrente – bis 2.000 € monatlich steuerfrei (bundesregierung.de)
• VLH/Lexware: Aktivrente – Praxishinweise (vlh.de / lexware.de)
• ZDFheute/BR24/ifo: Erbschaftsteuer – Reformvorschläge und Einordnung (zdf.de / br.de / ifo.de)
• BFH‑Rechtsprechung (2017–2025): Eigennutzung, Gartenabtrennung, Vertragstermin (openjur.de / deubner-steuern.de / NWB Urteile)

Disclaimer
Dieser Beitrag ersetzt keine individuelle Steuer‑ oder Rechtsberatung. Rechtsstand und Quellen: öffentlich zugängliche Informationen, abgerufen im Januar 2026. Gesetzesinitiativen zur Erbschaftsteuer sind politisch umstritten; Änderungen sind möglich. Konkrete Gestaltungen bitte mit Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater prüfen.